Lizenzverlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung
Lück Personalmanagement erhält unbefristete Verlängerung der Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung
Aufgrund der sehr ordentlichen Vorleistungen wurde der Lück Personalmanagement GmbH am 26. April 2010 die Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung unbefristet verlängert. Damit richten wir unsere Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) aus und unterliegen auch weiterhin einer laufenden Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Hessen, die zum einen die Zuverlässigkeit des Entleihers aber auch die Verwendung ordnungsgemäßer Verträge überprüft.
In der Praxis bedeutend ist vor allem das Gleichstellungsgebot (Equal Treatment-Prinzip), welches den Verleiher verpflichtet, unter anderem die Vergütung des Leiharbeitnehmers den für die Stammbelegschaft des Entleihers geltenden Bedingungen anzupassen.
Hier können Sie unsere unbefristete Lizenzverlängerung einsehen. »Download


